Rechtsanwältin
Rechtsanwältin Melanie Müller-Eberstein studierte Jura an der Humboldt-Universität zu Berlin.
Zwischen dem Studium und dem Referendariat arbeitete sie bei dem Wissenschaftlichen Dienst der Deutschen Bundestagsverwaltung.
Im Anschluss absolvierte Frau Müller-Eberstein ihr Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Baden-Württemberg) mit einer Auslandsstation in Seattle, USA.
Nachdem sie ihr 2. Staatsessexamen erfolgreich bestanden hatte, arbeitete Frau Müller-Eberstein zunächst in einer internationalen Kanzlei in Singapur und führte dort insbesondere wirtschaftsrechtliche Beratungen mit Bezug zu verschiedenen südostasiatischen Gesetzgebungen in deutscher und englischer Sprache durch.
Im Jahr 2004 wurde sie als Rechtsanwältin zugelassen und übte diesen Beruf zunächst in Varel (Niedersachsen), Mölln und Ratzeburg (Schleswig-Holstein) aus. Im Jahr 2012 hat sie die Kanzlei Müller-Eberstein gegründet.
Zudem ist Frau Müller-Eberstein seit dem Jahr 2012 bei der Holding eines Konzerns als General Counsel/Syndikusrechtsanwältin tätig.
Rechtsanwältin Müller-Eberstein hat den theoretischen Teil des Lehrgangs zur Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht mit Erfolg bestanden und bildet sich regelmäßig fort.
Sie ist bundesweit im Zivilrecht tätig.
Mitgliedschaften: Deutscher Anwaltverein (DAV)
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Gesellschaftsrecht
- Handelsrecht
- Wirtschaftsrecht
- Zivilrecht
- Vertragsrecht
Sprachen:
- Deutsch (Muttersprache)
- Englisch (verhandlungssicher)
Foto: Guido Kollmeier